15 Abs. 2 BGÖ). 78. Das Bundesamt für Umwelt erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ). 79. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Antragstellerinnen sowie des Gesuchstellers anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 80. Die Empfehlung wird eröffnet: − Einschreiben mit Rückschein (R) X.__ (Antragstellerin 1) (teilweise anonymisiert) Vertreten durch: Z.__