Sobald die Fragen zufriedenstellend geklärt sind, werden diese als abgeschlossen markiert. Das BAFU hat nicht erläutert – und es ist für den Beauftragen auch nicht ersichtlich – inwiefern diese Fragen bzw. Antwort weiterhin für die Entscheidfindung relevant sind. 71. Zwischenfazit: Das BAFU hat diejenigen Informationen nicht eindeutig bezeichnet, die einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem bevorstehenden Entscheid des BAFU aufweisen.