Das BAFU führt nicht weiter aus, inwiefern Programmbeschreibung, Validierungsbericht, Dokument mit den Berechnungsmethoden der Emissionsverminderungen, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Cashflow- Rechnung, Excel-Tabelle mit Fragen der Behörde und Antworten der Antragstellerinnen zur Programmbeschreibung für den Entscheid des BAFU von beträchtlichem Gewicht sind. Nach Art. 7 CO2-Verordnung sind für die Beurteilung der Eignung eines Kompensationsprogrammes die Programmbeschreibung und der Validierungsbericht einzureichen. Die darin zu machenden Angaben werden in Art. 5–6 CO2-Verordnung spezifiziert.