Nach Treffen des Eignungsentscheids sei "auch zu diesen Unterlagen unter Wahrung allfälliger Geschäftsgeheimnisse Zugang zu gewähren." Konkret schiebt das BAFU den Zugang zu folgenden Dokumenten auf: Programmbeschreibung, Validierungsbericht, Dokument mit den Berechnungsmethoden der Emissionsverminderungen, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Cashflow-Rechnung, Excel-Tabelle mit Fragen der Behörde und Antworten der Antragstellerinnen zur Programmbeschreibung. 65. Die Antragstellerinnen äussern sich zu diesem Vorbringen der Behörde nicht.