Das BAFU hat zu diesen Zugang zu gewähren. Betreffend die Personendaten von Mitarbeitenden der Antragstellerinnen sowie weiteren in den Dokumenten erwähnten Dritten erkennt der Beauftragte hingegen kein überwiegendes öffentliches Interesse an deren Zugang. 64. Das BAFU führt gegenüber den Antragstellerinnen aus (Ziff.