− Verwaltungsangestellte in hierarchisch nachgeordneten Funktionen: Aus den dem Beauftragten vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich und vom BAFU wird auch nicht dargetan, dass und in welchem Umfang der Gesuchsteller auf die Bekanntgabe von Personendaten von Verwaltungsangestellten in hierarchisch nachgeordneten Funktionen verzichtet. Das BAFU hat bis anhin eine Beeinträchtigung der Privatsphäre der in den Dokumenten aufgeführten Verwaltungsangestellten in hierarchisch nachgeordneten Funktionen nicht dargelegt.