14/20 im Anschluss an einen Eignungsentscheid die Programmbeschreibung, der Validierungsbericht sowie der Eignungsentscheid über ein Kompensationsprogramm vom BAFU im Sinne einer aktiven Information veröffentlicht werden (Art. 40b CO2-Gesetz i.V.m. Art. 14 Abs. 1 CO2-Verord- nung). 67 Mithilfe der Veröffentlichungen können interessierte Kreise und potentielle gesuchstellende Personen die angewandten Nachweismethoden einsehen.