48 52. Das Zugangsgesuch bezieht sich auf einen Austausch sowie allfällige Übereinkommen mit namentlich genannten Firmen aus dem Rohstoffhandelssektor (Ziff. 1, 2). Dementsprechend lassen sich die ersuchten Informationen den Antragstellerinnen zuordnen. Der Beauftragte teilt die Ansicht des BAFU, dass eine Anonymisierung nicht möglich ist. 53. Relevant sind vorliegend Art. 36 Abs. 3 DSG und Art. 57s Abs. 4 RVOG.