Inwiefern im Anschluss ein Markt für den Handel mit Bescheinigungen aus Kompensationsprojekten überhaupt noch besteht, wird von den Antragstellerinnen nicht erläutert. Am Rande sei erwähnt, dass die Antragstellerinnen vorbringen, dass bestimmte Berechnungen im Rahmen der Beurteilung des Gesuchs um Eignung des Kompensationsprogrammes weiterentwickelt wurden, womit sich auch die Frage nach der Aktualität der ersuchten Informationen stellt.