10/20 vom BAFU anhand der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Verwaltungsverfahren, das sich über Jahre erstrecken kann (Art. 5 ff. CO2-Verordnung) und diverse einzureichenden Unterlagen erfordert. Erst bei positivem Eignungsentscheid kann das BAFU für nachweislich erzielte Reduktionen von Treibhausgasemissionen handelbare Bescheinigungen ausstellen. Diese werden zudem nur dann ausgestellt, wenn wiederum alle Anforderungen nach Art. 5 ff.