14 Abs. 1 CO2-Verordnung die Möglichkeit habe, insbesondere Beschreibungen der Projekte und Programme zur Emissionsverminderung, Validierungs-, Monitoring- und Verifizierungsberichte zu publizieren. 41. Vorab ist festzuhalten, dass das BAFU nach einem Eignungsentscheid verschiedene Informationen zu den registrierten Kompensationsprojekten und -programmen nach Ländern sortiert auf seiner Webseite aufschaltet. 33 Dies betrifft die aktive Behördeninformation, d.h. die Information der Behörde von Amtes wegen (Bring-Prinzip).