7/20 meiden, welche Spekulationen, Ungleichgewichte oder Krisen auslösen könnten. Es sei der Meinung, dass die Senkung von Treibhausgasemissionen und die Einhaltung der Klimaziele nicht in den Anwendungsbereich falle. Zudem sei es für das BAFU "nicht nachvollziehbar, inwiefern die Gewährung des Zugangs zu den verlangten Dokumenten diese Interessen gefährden würde." Damit macht die Behörde dieses öffentliche Interesse explizit nicht geltend. Die Ausnahmebestimmung von Art. 7 Abs. 1 Bst.