Diese Fragen und Antworten wurden der Übersicht halber in einer Excel-Tabelle festgehalten. Für den Beauftragten ist nicht erkennbar, inwiefern sich diese Zusammenstellung von einem üblichen E- Mail-Austausch unterscheidet und deshalb nicht fertig gestellt sein sollte. Abschliessend ist festzuhalten, dass aus den Unterlagen nicht hervorgeht – und dies wurde von den Antragstellerinnen auch nicht erläutert –, dass sie tatsächlich Änderungen an den vom BAFU identifizierten Unterlagen vorgenommen haben. 28. Zwischenfazit: Bei vom Zugangsgesuch betroffenen und vom BAFU identifizierten Dokumenten (Ziff.