Die Dokumente wurden diesem somit nicht zur Überarbeitung übergeben, 17 sondern zur Überprüfung und Beurteilung des Kompensationsprogrammes auf seine Eignung. Damit haben die Antragstellerinnen der Behörde die Dokumente als Entscheidgrundlage definitiv übergeben (vgl. Ziff. 22). Die Übergabe an die zuständige Verwaltungsbehörde ist gemäss Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz und Rechtsprechung als ein gewichtiger Hinweis dafür zu betrachten, dass es sich um ein fertig gestelltes Dokument handelt.