In den Unterlagen sind keine Hinweise ersichtlich, dass diese Dokumente nicht fertig gestellt sein könnten. In Bezug auf die weiteren Unterlagen zum Kompensationsprogramm der Antragstellerinnen (Programmbeschreibung, Validierungsbericht, Dokument mit den Berechnungsmethoden der Emissionsverminderungen, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Cashflow-Rechnung) ist festzuhalten, dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass diese beim BAFU am 13. Dezember 2023 zur Beurteilung eingereicht wurden.