16 26. Die Antragstellerinnen präzisieren nicht, welche ersuchten Dokumente nicht fertig gestellt sein sollen, sondern beschränken sich auf eine exemplarische Nennung der "Excel Spreadsheets". Das BAFU nimmt zum Charakter als amtliches Dokumente zu allen von ihm identifizierten Dokumenten (Ziff. 3, 8) Stellung. Es ist nachfolgend zu prüfen, ob es sich bei diesen um amtliche Dokumente nach Art. 5 Abs. 1 BGÖ handelt.