Dasselbe gelte für die Rückmeldung des BAFU zu dieser Skizze. Auch die "weiteren Unterlagen zum Kompensationsprogramm, zu welchen ebenfalls Zugang verlangt wurde", namentlich "eine Programmbeschreibung, ein Validierungsbericht, ein Dokument mit den Berechnungsmethoden der Emissionsverminderungen, eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie eine Cashflow-Rechnung" und "eine Excel-Tabelle", in der Fragen des BAFU und Antworten der Antragstellerinnen aufgeführt sind, "stellen amtliche Dokumente gemäss Artikel 5 Absatz 1 BGÖ dar." 22. Gemäss Art. 5 Abs. 3