7 20. Die Antragstellerinnen machen geltend, dass die "Dokumente (z.B. die Excel Spreadsheets) […] nicht fertig [sind] und […] folglich nicht unter den Begriff der amtlichen Dokumente [fallen] (Art. 5 Abs. 3 lit. b BGÖ)". Die "Projekte" dauerten gegenwärtig noch an. Zudem seien in den letzten Tagen neue "Versionen der Kalkulationen (Excel Spreadsheets) erstellt und ausgetauscht" worden. Damit sei erstellt, dass es sich "im Hinblick auf die Berechnungen (Excel Spreadsheets) um blosse Entwürfe handelt." 21.