3/20 11. Am 28. Februar 2025 reichte das BAFU die betroffenen Dokumente ein. Es nahm nicht weiter gegenüber dem Beauftragten Stellung. 12. Am 5. Juni 2025 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien nicht einigen konnten. 13. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerinnen und des BAFU sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. II Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung: