Zu den übrigen Dokumenten zum Kompensationsprogramm "wird der Zugang nach Vorliegen eines Entscheids des BAFU gewährt". Konkret handelt es sich dabei um die Programmbeschreibung, den Validierungsbericht, das Dokument mit den Berechnungsmethoden der Emissionsverminderungen, die Wirtschaftlichkeitsanalyse, die Cashflow-Rechnung sowie eine Excel- Tabelle mit Fragen vom BAFU und Antworten der Antragstellerinnen zur Programmbeschreibung. 9. Am 13. Februar 2025 reichten die Antragstellerinnen durch ihre gemeinsame Rechtsvertretung einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein.