Mit E-Mail vom 23. August 2024 übermittelte das BAFU den Antragstellerinnen erneut die identifizierten Dokumente und forderte sie zur Stellungnahme auf. Erläuternd führte es aus, dass "das BAFU bereits eine Vorprüfung vorgenommen und gewisse Stellen in den Dokumenten zur Schwärzung vorgeschlagen [hat]." Angesichts der "Komplexität des vorliegenden Zugangsgesuchs" sei die Behörde jedoch auf eine inhaltliche Prüfung durch die Antragstellerinnen angewiesen, dies "insb. was allfällige Geschäftsgeheimnisse betrifft".