− Excel-Tabelle mit Fragen vom BAFU und Antworten der Antragstellerinnen zur Programmbeschreibung. Das BAFU informierte die Antragstellerinnen, dass es "verpflichtet [ist], Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewähren, sofern keine Ausnahme nach Art. 7 oder 8 BGÖ anwendbar [ist]." Dementsprechend beabsichtige das BAFU den Zugang zu den identifizierten Dokumenten unter Abdeckung von Personendaten zu gewähren. Sollten die Antragstellerinnen nicht damit einverstanden sein, "bitten wir Sie um Mitteilung, nach welcher Bestimmung de[r] Zugang zu verweigern ist, und dies kurz zu begründen.