1] explizit genannten Firmen." 3. Am 12. August 2024 hörte das BAFU zwei Unternehmen (Antragstellerin 1 und Antragstellerin 2, nachfolgend: die Antragstellerinnen) als vom Zugangsgesuch betroffene Drittpersonen gemäss Art. 11 Abs. 1 BGÖ mit insgesamt fünf verschiedenen E-Mails an. Es informierte sie über das