39 Vgl. Interpellation 19.3089 vom 12. März 2019 (Hardegger), Mobilfunk. 5G und gesundheitliche Risiken; Interpellation 19.3431 vom 7.Mai 2019 (Fiala), Wirtschaftliche Vorteile und gesundheitliche Folgen von 5G. 14/16 Privatsphärenverletzung durch die Zugangsgewährung bringen die Antragstellerinnen, wie oben ausgeführt, nicht vor. Wie bereits dargelegt stellt nicht jede Bekanntgabe von Daten eine Verletzung der Privatsphäre dar, die eine systematische Verweigerung des Zugangs rechtfertigen könnte.