Sie konnten aus einer privilegierten Position heraus Brancheninputs einbringen und das Ergebnis des schlussendlich publizierten Nachtrags direkt beeinflussen. Da die 5G-Technologie für die Mobilfunkbetreiberinnen von zentraler Bedeutung ist, kann auch davon ausgegangen werden, dass die Teilnahme in der Begleitgruppe und die Mitwirkung an der Erarbeitung des Nachtrags zur Vollzugshilfe für die Mobilfunkbetreiberinnen einen erheblichen Vorteil darstellte.