VBGÖ überwiegen, wenn Personen zu einer dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehenden Behörde in einer rechtlichen oder faktischen Beziehung stehen und ihnen bedeutende Vorteile erwachsen. Die beiden Antragstellerinnen sind – wie vom BAFU dargelegt – durch ihre Teilnahme an der Begleitgruppe eine faktische Verbindung mit dem BAFU eingegangen. Sie konnten aus einer privilegierten Position heraus Brancheninputs einbringen und das Ergebnis des schlussendlich publizierten Nachtrags direkt beeinflussen.