einer rechtlichen oder faktischen Beziehung steht, aus der ihr bedeutende Vorteile erwachsen (Bst. c). 62. Das öffentliche Interesse an der Zugangsgewährung kann überwiegen, wenn aufgrund besonderer Vorkommnisse ein grosses Informationsbedürfnis besteht (Art. 6 Abs. 2 Bst. a VBGÖ). Vorliegend gibt es in der Bevölkerung ein grosses Informationsbedürfnis bezüglich der 5G- Technologie und den Messwerten. Seit der Einführung der Technologie wirft diese bei der Bevölkerung Fragen und Ängste auf (vgl. Bericht « Mobilfunk und Strahlung », S.5).