27 Urteil des BVGer A-1135/2011 vom 7. Dezember 2011 E. 6.3.3. 11/16 noch inwiefern dadurch die zielkonforme Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen gefährdet würde (Bst. b). Der Beauftragte hält somit fest, dass die Antragstellerin 1 das Vorliegen der Ausnahmebestimmungen von Art. 7 Abs. 1 Bst. a und b BGÖ nicht mit der von der Rechtsprechung geforderten Begründungsdichte darzulegen vermag. 52.