Das BAFU bestreitet im Anhörungs- und Schlichtungsverfahren die Zusicherung der Vertraulichkeit im Rahmen der Begleitgruppe. Der Beauftragte erachtet das Vorliegen der Voraussetzung der Zusicherung der Vertraulichkeit auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerinnen als nicht hinreichend belegt. 50.