BGÖ ist auch dann nicht anwendbar, wenn jemand der Verwaltung eine Information zwar ohne Verpflichtung mitteilt, aber nicht präzisiert, dass sie geheim zu halten ist. 26 Die Antragstellerinnen können vorliegend beide weder belegen, dass sie eine Zusicherung der Vertraulichkeit ausdrücklich verlangt haben, noch dass das BAFU diese ausdrücklich ausgesprochen hat. Das BAFU bestreitet im Anhörungs- und Schlichtungsverfahren die Zusicherung der Vertraulichkeit im Rahmen der Begleitgruppe.