24 49. Der Stellungnahme der Antragstellerin 1 vom 22. Februar 2023 an das BAFU ist zu entnehmen, dass sie sich auf eine implizite Zusicherung der Vertraulichkeit beruft. Die Antragstellerin 2 stützt sich in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar 2023 darauf, dass ihr im Rahmen der Gruppe « Mobilfunk und Strahlung » vom BAFU mündlich Vertraulichkeit zugesichert worden sei und diese auch für die Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk gelte. Die Zusicherung der Geheimhaltung muss gemäss Botschaft und Rechtsprechung ausdrücklich verlangt und ebenso ausdrücklich gegeben werden.