Zunächst müssen die Informationen von einer Privatperson, nicht aber von einer Behörde mitgeteilt worden sein. Sodann müssen die Informationen der Behörde freiwillig, d.h. nicht im Rahmen einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung abgegeben worden sein, und schliesslich muss die Behörde die Zusicherung der Vertraulichkeit auf ausdrückliches Verlangen des Informanten erteilt haben. 24 49. Der Stellungnahme der Antragstellerin 1 vom 22. Februar 2023 an das BAFU ist zu entnehmen, dass sie sich auf eine implizite Zusicherung der Vertraulichkeit beruft.