Die Förderung dieses Austauschs bedürfe einer offenen Gesprächskultur. Im Rahmen der Austauschplattform Mobilfunk habe das BAFU explizit erklärt, dass alles, was dort besprochen werde, in diesem Raum bleibe. Eine solche Zusicherung habe auch für die « Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk », welche ein Teil der Austauschplattform Mobilfunk sei, zu gelten. Umso mehr, als es sich um freiwillig mitgeteilte Informationen handle. Gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. h BGÖ sei der Zugang zu amtlichen