Die « Offenlegung » sei daher mit dem Öffentlichkeitsgesetz nicht vereinbar. Weiter sei der gewinnbringende und lösungsorientierte Austausch der Antragstellerin 1 mit den Behörden in Gefahr, falls eine « Offenlegung » erfolgte. 46. Die Antragstellerin 2 macht in ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 2023 an das BAFU geltend, die Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk habe dem Austausch zwischen den verschiedenen Interessensgruppen sowie Expertinnen und Experten gedient. Die Förderung dieses Austauschs bedürfe einer offenen Gesprächskultur.