Zumindest implizite Zusicherung der Vertraulichkeit der Informationen/Unterlagen der Mobilfunkbetreiberinnen zufolge Freiwilligkeit der Teilnahme in der Begleitgruppe » aus, sie habe sich zusammen mit anderen Branchenvertreterinnen freiwillig und im Sinne einer konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden an der Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk beteiligt. Sie sei dabei in guten Treuen davon ausgegangen, dass die konkreten Unterlagen bzw. Präsentationen dem BAFU und allgemein den Behörden als Diskussionsanregung und Basis für die freie Meinungs- und Willensbildung diente und die