Die Antragstellerin 1 führt in ihrer Stellungnahme vom 22. Februar 2023 an das BAFU unter dem Titel « Zumindest implizite Zusicherung der Vertraulichkeit der Informationen/Unterlagen der Mobilfunkbetreiberinnen zufolge Freiwilligkeit der Teilnahme in der Begleitgruppe » aus, sie habe sich zusammen mit anderen Branchenvertreterinnen freiwillig und im Sinne einer konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden an der Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk beteiligt.