Es handelt sich somit um fertig gestellte Dokumente im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Aktennotizen der Begleitgruppensitzungen, die den Mitgliedern der Begleitgruppe vom BAFU als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt wurden, tragen wie die Antragstellerin 1 ausführt, die Vermerke « internes Arbeitspapier », « dient als Diskussionsgrundlage » und im Falle der Notiz zur vierten Sitzung « mit Beiträgen aus Stellungnahmen der Mitglieder der Begleitgruppe ».