Die Sitzungen sind abgeschlossen und der dort besprochene Nachtrag zur Vollzugshilfe ist publiziert. Sie haben damit definitiven Charakter und sind im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes und der Öffentlichkeitsverordnung fertig gestellt. Die von den Mobilfunkbetreiberinnen erstellten Präsentationen sind, soweit ersichtlich, der Begleitgruppe als Diskussionsgrundlage übermittelt worden. Sie dienten als Entscheidgrundlage für die Erarbeitung des Nachtrags zur Vollzugshilfe.