Kann die freie Meinungs- und Willensbildung durch eine Publikation eines Dokuments nicht oder nicht mehr beeinflusst werden, so spricht dies umgekehrt für den definitiven Charakter eines Dokuments. 19 42. Vorliegend ist vorab festzuhalten, dass – wie vom BAFU dargelegt – der Nachtrag zur Vollzugsempfehlung am 23. Februar 2021 vom BAFU publiziert wurde. Die Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk tagte als Unterstützung für das BAFU bei der Erarbeitung dieses Nachtrags. Dieser Nachtrag markierte sodann den Abschluss der Arbeiten der Begleitgruppe.