Zu den einzelnen Dokumenten führt es aus: - Bei den Einladungen, Traktandenlisten und Protokollen der fünf Begleitgruppensitzungen handle es sich um Dokumente mit definitivem Charakter, ebenso bei den Präsentationen, welche den Bundesbehörden zur Verfügung gestellt worden seien. - Die Aktennotizen (« Notiz Vollzug der NISV bei adaptiven Mobilfunkantennen »), die als « interne Arbeitspapiere » bezeichnet worden seien, hätten als Diskussionsgrundlage für die Sitzungen gedient. Sie hätten definitiven Charakter.