Im Folgenden ist daher zu prüfen, ob es sich bei den mit dem Zugangsgesuch verlangten Dokumenten um amtliche Dokumente resp. um nicht fertig gestellte Dokumente im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes handelt. 38. Das BAFU führt in seinen jeweiligen Stellungnahmen vom 20. März 2023 an die Antragstellerinnen aus, dass es nicht ersichtlich sei, weshalb sämtliche Dokumente als nicht fertig gestellt anzusehen seien. Zu den einzelnen Dokumenten führt es aus: -