Die Dokumente hätten als Diskussionsgrundlagen und Arbeitshilfsmittel figuriert, erst die ergänzte bzw. überarbeitete Vollzugshilfe beanspruche definitiven Charakter. Als anschauliches Beispiel diene etwa das Dokument der 4. Begleitgruppensitzung (« Beilage: Einladung Informationen adaptive Antennen mit Beiträgen aus BG geschwärzt.pdf »), welches mit den Vermerken « internes Arbeitspapier », « dient als Diskussionsgrundlage » und « mit Beiträgen aus Stellungnahmen der Mitglieder der Begleitgruppe » versehen sei.