Als Branchenvertreterinnen konnten die Antragstellerinnen direkten Einfluss auf mögliche Ergebnisse des Nachtrags der Vollzugshilfe nehmen. 30. Gemäss der Rechtsprechung findet das Öffentlichkeitsgesetz auch auf Expertenkommissionen, Arbeitsgruppen und andere ad-hoc-Kommissionen Anwendung. Das Bundesverwaltungsgericht hält dazu in einem Urteil 9 in einem ähnlich gelagerten Fall über eine Zugangsgewährung zu Dokumenten einer Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen, in der ebenfalls private Akteure vertreten waren, die mit der Ausarbeitung eines Berichts zuhanden des Bundesrates beauftragt war, fest: « […] Art. 2