Es handelt sich dabei um alle Dokumente, die die Arbeit der Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk im Rahmen der Erstellung des Nachtrags zur Vollzugshilfe dokumentiert haben, sowie um alle Dokumente der Konsultation, die im Rahmen der Ausarbeitung des Nachtrags der Vollzugshilfe erstellt wurden (s. Ziff. 1). Das BAFU hat in Ziff. 2.2 seiner Stellungnahme vom 20. März 2023 an die Antragstellerin 1 und in Ziff.