22. Die Schlichtungsanträge betreffen denselben Gegenstand und dasselbe Zugangsgesuch. Es rechtfertigt sich deshalb die Schlichtungsverfahren zu vereinigen und in einer gemeinsamen Empfehlung zu erledigen. 23. Das Schlichtungsverfahren findet auf schriftlichem Weg oder konferenziell (mit einzelnen oder allen Beteiligten) unter Leitung des Beauftragten statt, der das Verfahren im Detail festlegt. 5 B. Materielle Erwägungen