Sie behalte sich zudem das Recht vor, in der Schlichtungsverhandlung weitere Punkte vorzubringen. 15. Am 3. April 2023 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin 2 den Eingang des Schlichtungsantrags und die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. 16. Am 4. April 2023 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin 1 den Eingang des Schlichtungsantrags und die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens.