Am 31. März 2023 reichte die Antragstellerin 2 einen Schlichtungsantrag beim Beauftragten ein, in dem sie erklärte, dass sie eine « Veröffentlichung » weiterhin ablehne, und auf ihre Stellungnahme vom 22. Februar 2023 an das BAFU verwies. Die Antragstellerin 2 führte weiter aus, sie sei nach wie vor der Meinung, dass der offene Austausch mit den Behörden und die freiwillige Lieferung von Informationen eine « Herausgabe » von Dokumenten nicht zulasse. Der Schutz privater Interessen überwiege die öffentlichen Interessen. Sie behalte sich zudem das Recht vor, in der Schlichtungsverhandlung weitere Punkte vorzubringen.