b BGÖ (nicht fertig gestellte Dokumente) auszunehmen. 10. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerinnen wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen (s. Ziff. 24 ff.) eingegangen. 11. Am 20. März 2023 übermittelte das BAFU den Antragstellerinnen als Antwort je eine separate Stellungnahme und entgegnete u.a. Folgendes: -