12 Abs. 2 NISV). Dazu gehörte u.a. auch die Erarbeitung eines Nachtrags zur bestehenden Vollzugshilfe für Mobilfunkanlagen, der aufzeigt, wie adaptive Antennen in der Bewilligung beurteilt werden können. 1 Für die Erarbeitung dieses Nachtrags berief das BAFU die « Begleitgruppe Vollzugshilfe Mobilfunk » ein. Mitglieder dieser Begleitgruppe waren die betroffenen Akteure wie die Vollzugsbehörden, die Mobilfunkbetreiberinnen und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU). 2