Vor diesem Hintergrund begründete das BAG die Interessen der Schweiz an einem ungestörten Verlauf der noch laufenden Verhandlungen in der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen in überzeugender Weise. Insbesondere zeigte es glaubhaft auf, dass die Offenlegung der verlangten Dokumente zum Zeitpunkt des noch laufenden diversifizierenden Beschaffungsprozesses des Bundes die Verhandlungsposition der Eidgenossenschaft schwächen würde.